Schutzstufen nach AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)*
Die folgende Liste führt lediglich Beispiele auf. Sie erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Für Ihre individuellen Anforderungen sprechen Sie uns bitte an - wir kümmern uns gerne darum!
P1-Masken - bis zum 4-fachen des AGW-Wertes
schützen vor festen gesundheitsgefährdenden Partikeln z.B. Kalk, Schwefel, Kieselsäure, Marmor Textilfaser
P2-Masken - bis zum 10-fachen des AGW-Wertes
schützen vor den meisten festen, mindergiftigen und rauchförmigen Partikeln/Staub/Rauch von z.B. Holz,
Schwefel, Stein, Metall, Zinn, Kupfer, Kohle, Kunststoff, Textilfaser, Aluminium, Mangan
P3-Masken - bis zum 30-fachen des AGW-Wertes
schützen vor festen, giftigen Partikeln z.B. Chrom, Blei, Nickel, Asbest
*AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt ist.
Nach GefStoffV + TRGS 900 ´´Arbeitsplatzgrenzwerte´´.
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